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Zusatzbezeichnung Psychotherapie

Empfohlene CIP-Kurse 2011
 
 
Zusatzbezeichnung Fachgebundene Psychotherapie
 
Es handelt sich um einen Zusatz zur Facharzt-Weiterbildung. Nur wer einen niederlassungsfähigen Facharzt erworben hat, kann die Zusatzbezeichnung erwerben.
Sie ist fachgebunden auch in dem Sinne, dass nur diejenigen psychosomatischen Erkrankungen behandelt werden dürfen, die zum eigenen fachärztlichen Gebiet gehören.
 
Psychiatriejahr oder Psychiatrieprüfung:
Bestandteil ist: „12 Monate Weiterbildung in Psychiatrie und Psychotherapie bei einem mindestens für zwei Jahre befugten Weiterbilder. Die vorgeschriebene Weiterbildung in Psychiatrie und Psychotherapie kann durch den Nachweis des Erwerbs entsprechender psychiatrischer Kenntnisse ersetzt werden, soweit der Erwerb eines gleichwertigen Weiterbildungsstandes in einer Prüfung nachgewiesen ist.“
Diese mündliche Psychiatrieprüfung wird meist zusammen gelegt mit der Abschlussprüfung zum Erwerb der Zusatzbezeichnung.
 
Weiterbildungszeit:
In der Regel werden 3 Jahre berufsbegleitend benötigt, um alle Bausteine zu erwerben.
 
Weiterbildungsorientierung:
Es muss zu Beginn eine Entscheidung getroffen werden, ob die Zusatz-Weiterbildung
  • Tiefenpsychologisch (psychodynamisch) oder
  • Verhaltenstherapeutisch
orientiert sein soll. Es gibt keine gegenseitigen Anerkennungen der Bausteine.
Für die Grundorientierung Verhaltenstherapie sind folgende Bausteine erforderlich:
Psychotherapie-Zusatzbezeichnung nach der WBO 2004 (Grundorientierung Verhaltenstherapie)
1. Theoretische Weiterbildung mindestens 120 Stunden, hierzu gehört die Teilnahme an Kursen und Seminaren in
-        psychologische Grundlagen des Verhaltens und des abweichenden Verhaltens
-        allgemeine und spezielle Neurosenlehre
-        Lern- und sozialpsychologische Entwicklungsmodelle
-        tiefenpsychologische Entwicklungs- und Persönlichkeitsmodelle
-        systemische Familien- und Gruppenkonzepte
-        allgemeine und spezielle Psychopathologie und Grundlagen der psychiatrischen Krankheitsbilder
-        Motivations-, Verhaltens-, Funktions- und Bedingungsanalysen als Grundlagen für Erstinterview, Therapieplanung und -durchführung
-        Verhaltensdiagnostik einschließlich psychodiagnostischer Testverfahren
 
2. Indikation und Methodik der psychotherapeutischen Verfahren, hierzu gehören zum Beispiel
2.1 Methodik (Praxis der Verhaltenstherapie) 25 Doppelstunden
Systematische Schulungen therapeutischen Vorgehens mit Demonstrationen und Übungen des Therapieprozesses im Rollenspiel und mit Kasuistiken. Jeder Teilnehmer erhält die Möglichkeit, die Interventionsmethoden angeleitet praktisch zu erproben und zu erlernen (vor allem Expositionsverfahren, kognitive Bewältigungsstrategien, verhaltenstherapeutisches Rollenspiel, Imaginationsverfahren, Emotionstraining, Ressourcenutilisierung und störungsspezifische Interventionen).
 
2.2 Methodik (weitere Verfahren) 25 Doppelstunden
vorzugsweise sollte bei Wahl der Grundorientierung Verhaltenstherapie tiefenpsychologische Psychotherapie gewählt werden.
 
3. Entspannungsverfahren und Hypnose
 
Autogenes Training oder Progressive Muskelentspannung oder Hypnose :
Teilnahme an zwei Kursen im Abstand von mindestens 6 Monaten (je Kurs mindestens 8 Doppelstunden).
 
4. 12 Monate Weiterbildung in Psychiatrie und Psychotherapie oder Prüfung in Psychiatrie
Wer mindestens 5 Jahre ärztlich tätig ist, kann das Psychiatriejahr durch eine Psychiatrieprüfung ersetzen, wenn zusätzlich noch in einer psychiatr. Klinik stundenweise hospitiert wurde.
 
5. IFA/Balintgruppe oder patientenbezogene Selbsterfahrungsgruppe (mindestens 15 Doppelstunden): Die verhaltenstherapeutische Balintgruppe ist die IFA-Gruppe. Konzept und Vorgehen ist ähnlich der tiefenpsychologischen Balintgruppe. Es geht um patientenbezogene Selbsterfahrung oder Selbstreflexion.
 
6. Diagnostik:
10 dokumentierte und supervidierte Erstuntersuchungen:
Die Erstuntersuchungen sind jede für sich bei einem zur Supervision Befugten (unter Angabe von Chiffre, Diagnose, Datum der Anamnesenerhebung und dem Datum der Supervision) nachzuweisen.
 
7. Behandlung
- 15 Doppelstunden Fallseminar
Das geforderte Fallseminar (z.B. Kasuistisch-technische Seminare) muss sich mindestens über drei Weiterbildungssemester (5 Doppelstunden pro Semester) erstrecken und unter Leitung eines zur Supervision Befugten erfolgen.
-          120 Stunden supervidierte Verhaltenstherapien, davon drei abgeschlossene Fälle.
Supervisionssitzungen sind nach jeweils 4 Behandlungsstunden durchzuführen. Im Falle von Gruppensupervision ist die Teilnehmerzahl auf 4 zu beschränken, die Sitzungszeit ist entsprechend zuzuteilen.
Grundsätzlich 2 verschiedene Supervisoren
 
8. Selbsterfahrung:
100 Stunden Einzel- bzw. Gruppenselbsterfahrungen.
Die Selbsterfahrung muss im gleichen Verfahren erfolgen, in welchem die Grundorientierung stattfindet.
mindestens 1 Jahr Dauer
bei einem Lehrtherapeuten