SCHRIFTGROSSE
kleiner  normal  grosser
VERANSTALTUNG


BUCHVORSCHLAG
Login
Online: 7 Besucher


Zusatzbezeichnung Psychoanalyse

Zusatzbezeichnung Psychoanalyse
 
Es handelt sich um einen Zusatz zur Facharzt-Weiterbildung. Nur wer einen niederlassungsfähigen Facharzt erworben hat, kann die Zusatzbezeichnung erwerben.
Sie ist NICHT fachgebunden (im Gegensatz zur Zusatzbezeichnung Psychotherapie) in dem Sinne, dass auch diejenigen psychischen und psychosomatischen Erkrankungen behandelt werden dürfen, die nicht zum eigenen fachärztlichen Gebiet gehören. Sie dürfen also alle Erkrankungen behandeln, für die eine Indikation für eine psychoanalytische Therapie besteht, egal welchen Facharzt Sie haben.
 
Hier die wichtigsten Anforderungen:
Psychoanalyse-Zusatzbezeichnung nach der WBO 2004
1. Lehranalyse, während der gesamten Weiterbildung
- 250 Stunden in mindestens 3 Einzelstunden pro Woche
Grundsätzlich bei einem Lehranalytiker
Die Lehranalyse soll grundsätzlich die Langzeittherapien begleiten.
Die Lehranalyse kann nicht bei einem Lehranalytiker anerkannt werden, der mit dem Tätigkeitsbereich
des Analysanden Berührung hat (z.B. Chefarzt, Oberarzt der Klinik),
auch nicht, wenn es zu dem Lehranalytiker irgendwelche Verflechtungen
gibt, die den unabhängigen analytischen Prozess beeinträchtigen (z.B. Berufspolitik, Zusammenarbeit
von Vorgesetzten etc.).
2. Theoretische Weiterbildung
240 Stunden in Seminarform einschließlich Fallseminare:
2.1 Epidemiologie
2.2 Psychodiagnostik (Testpsychologie)
2.3 Entwicklungspsychologie
2.4 Persönlichkeitslehre
2.5 Traumlehre
2.6 allgemeine Krankheitslehre einschließlich psychiatrischer und psychosomatischer
Krankheitslehre
2.7 spezielle Krankheitslehre einschließlich psychiatrischer und psychosomatischer
Krankheitslehre
2.8 Untersuchungs- und Behandlungstechnik
2.9 Diagnostik einschließlich differenzialdiagnostischer Erwägungen zur Abgrenzung von
Psychosen
3 Diagnostik einschließlich differenzialdiagnostischer Erwägungen zur Abgrenzung von
Neurosen
3.1 Diagnostik einschließlich differenzialdiagnostischer Erwägungen zur Abgrenzung von
körperlich begründeten psychischen Störungen
3.2 Indikationsstellung und prognostische Gesichtspunkte verschiedener Behandlungsverfahren
einschließlich präventive und rehabilitative Aspekte
3.3 Kulturtheorie
3.4 analytische Sozialpsychologie
3. Untersuchung und Behandlung
3.1          20 supervidierte und dokumentierte psychoanalytische Untersuchungen mit
nachfolgenden Sitzungen zur Beratung oder zur Einleitung der Behandlung
Dieser Weiterbildungsinhalt muss zu einem Drittel (7 Anamnesen) zu Beginn eigener
analytischer Behandlungen nachgewiesen werden.
Die Untersuchungen sind jede für sich bei einem zur Supervision Befugten (unter
Angabe von Chiffre, Diagnose, Datum der Anamnesenerhebung und dem Datum der
Supervision) nachzuweisen.
zu 3. 3.2 kontinuierliche Teilnahme an einem kasuistischen Seminar zur Behandlungstechnik
Kontinuierliche Teilnahme an einem Seminar zur Behandlungstechnik - 60 Doppelstunden.
Ziffer 3.2 und 3.4 sind abgegolten durch die Teilnahme an 60 Doppelstunden kasuistisch-
technische Seminare; 40 Doppelstunden Fallseminare können darauf angerechnet werden.
3.3 600 dokumentierte psychoanalytische Behandlungsstunden, darunter zwei Behandlungen
von mindestens 250 Stunden, supervidiert nach jeder vierten Sitzung
150 geforderten Supervisionssitzungen (600 Behandlungsstunden bei Supervisionsverhältnis
1: 4)
Davon maximal 50 Gruppensupervisionen
Der Lehranalytiker darf grundsätzlich nicht der Supervisor der Behandlungsfälle
sein.
Die Supervision der Behandlungsfälle hat grundsätzlich bei mindestens 2 Supervisoren
zu erfolgen.
3.4 regelmäßige Teilnahme an einem begleitenden Fallseminar
Dieses Fallseminar muss während der Durchführung eigener analytischer Behandlungen,
die unter Supervision erfolgen, nachgewiesen werden (60 Doppelstunden). Davon werden 40 Doppelstunden auf die unter 3.2 genannten kasuistischen Seminare angerechnet.
4. Psychiatriejahr oder Psychiatrieprüfung:
Bestandteil ist: „12 Monate Weiterbildung in Psychiatrie und Psychotherapie bei einem mindestens für zwei Jahre befugten Weiterbilder. Die vorgeschriebene Weiterbildung in Psychiatrie und Psychotherapie kann durch den Nachweis des Erwerbs entsprechender psychiatrischer Kenntnisse ersetzt werden, soweit der Erwerb eines gleichwertigen Weiterbildungsstandes in einer Prüfung nachgewiesen ist.“
Diese mündliche Psychiatrieprüfung wird meist zusammen gelegt mit der Abschlussprüfung zum Erwerb der Zusatzbezeichnung.
Weiterbildungszeit:
In der Regel werden 5 Jahre berufsbegleitend benötigt, um alle Bausteine zu erwerben.