Kinder und Jugendpsychotherapie Zusatzausbildung
Weder in der staatlich anerkannten Ausbildung zur/zum Psychologischen PsychotherapeutIn noch in der Facharzt-Weiterbildung wird die Kinder- und Jugendtherapie-Weiterbildung ausreichend angeboten, um später die Berechtigung zu erhalten, Kinder und Jugendliche behandeln zu dürfen (unter 18 Jahre).
Deshalb ist es sinnvoll die Kinder- und Jugendtherapie-Zusatzausbildung zu machen.
Beachten Sie aber, dass Verhaltenstherapeuten die verhaltenstherapeutische
Kinder- und Jugendtherapie-Zusatzausbildung wählen müssen und Psychodynamiker
die tiefenpsychologich-analytische.
Sie benötigen 200 Stunden Theorie und 5 selbst durchgeführte Therapien unter Supervision eines anerkannten Kinder- und Jugendtherapiesupervisors.
Diese 5 Therapien können Sie über unsere Ambulanz mit der Krankenkasse abrechnen und erhalten etwa 58 Euro je Therapiestunde. Informieren Sie sich: Tel. 089-130793-15 (zuständig ist Frau Dipl.-Psych. Annette Richter-Benjamin)
Bitte wählen Sie aus den Kursreihen unseres Jahresprogramms die entsprechende Kursreihe aus.
Hier eine aktuelle Information:



