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Kinder und Jugendpsychotherapie Zusatzausbildung

Weder in der staatlich anerkannten Ausbildung zur/zum Psychologischen PsychotherapeutIn noch in der Facharzt-Weiterbildung wird die Kinder- und Jugendtherapie-Weiterbildung ausreichend angeboten, um später die Berechtigung zu erhalten, Kinder und Jugendliche behandeln zu dürfen (unter 18 Jahre).

 
Deshalb ist es sinnvoll die Kinder- und Jugendtherapie-Zusatzausbildung zu machen.
 
Beachten Sie aber, dass Verhaltenstherapeuten die verhaltenstherapeutische 
Kinder- und Jugendtherapie-Zusatzausbildung wählen müssen und Psychodynamiker 
die tiefenpsychologich-analytische.
 
Sie benötigen 200 Stunden Theorie und 5 selbst durchgeführte Therapien unter Supervision eines anerkannten Kinder- und Jugendtherapiesupervisors.
Diese 5 Therapien können Sie über unsere Ambulanz mit der Krankenkasse abrechnen und erhalten etwa 58 Euro je Therapiestunde. Informieren Sie sich: Tel. 089-130793-15 (zuständig ist Frau Dipl.-Psych. Annette Richter-Benjamin)
 
Bitte wählen Sie aus den Kursreihen unseres Jahresprogramms die entsprechende Kursreihe aus.
 
Hier eine aktuelle Information: