Normalerweise gehen Assistenzärztinnen in der Wahl ihres wissenschaftlich anerkannten Haupt-Psychotherapieverfahrens ähnlich vor wie früher die einfachern Bürger bezüglich ihrer Religion (sie hatten die Religion Ihres Landesfürsten). In der Klinik dominiert entweder Psychodynamische (tiefenpsycholog. Bzw. analytische) Psychotherapie oder Verhaltenstherapie. Also schließt man sich dem Mainstream an. Vorteil ist, dass ein größeres Angebot im Hause besteht und man nicht so oft außerhalb der Klinik Veranstaltungen besuchen muss, die zudem oft noch ganz oder teilweise selbst bezahlt werden müssen. Nachteil ist, dass keine systematische Psychotherapie-Weiterbildung erfolgt und die Qualität von einer Klinik zur andern sehr schwankt. Nicht selten haben frisch gebackene FachärztInnen für Psychiatrie und Psychotherapie das Gefühl, noch nicht selbständig Psychotherapie durchführen zu können.
Es hängt also von Ihrem individuellen Anspruch an Ihre psychotherapeutische Kompetenz ab, ob und wie viel Sie außerhalb der Klinik systematisch Psychotherapie-Kompetenz erwerben wollen. Wer später überwiegend psychotherapeutisch arbeiten möchte und der Pharmakotherapie-Sprechstunde nicht mehr als 1/3 Raum geben will, sollte sich frühzeitig psychotherapeutisch qualifizieren. In der psychiatrischen Klinik ist das in der Regel nur auf Fachstationen möglich, bei denen psychotherapeutische Verfahren einen hohen Anteil des Tätigkeitsprofils darstellen.
In der psychosomatischen bzw. psychotherapeutischen Klinik besteht dagegen die ganze Assistenzzeit aus psychotherapeutischer Weiterbildung.
Die meisten AssistenzärztInnen machen den Fehler, sich erst kurz vor der Facharztprüfung um die notwendigen Bausteine für die Psychotherapie zu kümmern. Dadurch verschenken sie die große Chance, die jahrelange Psychiatrieerfahrung im Krankenhaus unter psychotherapeutischer Perspektive zu erwerben. Dieses Defizit ist nicht aufholbar.
Wenn Sie beim CIP psychotherapeutische Weiterbildung machen wollen, können Sie folgendem Leitfaden folgen, den Sie für sich ausdrucken können:
Hinweise zur Kursbelegung für Ärzte in Weiterbildung:
Prüfen Sie zuerst, ob Sie nach der alten Weiterbildungsordnung (WBO) oder nach der neuen, seit 1.8.2004 gültigen WBO von der Landesärztekammer geprüft werden.
( ) ALTE WBO
( ) NEUE WBO
Sie können von uns eine Übersicht erhalten, aus der die Erfordernisse nach der neuen WBO hervorgehen.
Jetzt vergewissern Sie sich, welche Vertiefung Sie als Erstverfahren wählen bzw. gewählt haben:
( ) VERHALTENSTHERAPIE (VT)
( ) TIEFENPSYCHOLOG: PSYCHOTHERAPIE (TP)
( ) PSYCHOANALYSE (PA)
Was belegen Sie wann?
- zuerst Ihre Selbsterfahrungsgruppe (Programmheft (VT) bzw. (TP)
- oder Ihre Einzelselbsterfahrung/Lehranalyse (PA)
( ) Ich habe mich zur Selbsterfahrung in meinem Erstverfahren angemeldet.
- dann Ihre theoretischen Grundkurse (G) siehe Jahresprogramm
( ) Ich habe mich für folgende Grundkurse angemeldet:
…............... ………………. …………….. ………………….. ………………….
- und wenn Sie noch Zeit haben, zusätzliche Aufbaukurse (F).
( ) Ich habe mich für folgende Grundkurse angemeldet:
…............... ………………. …………….. ………………….. ………………….
Was gibt es noch einzuleiten?
Sie müssen mindestens 10 Erstuntersuchungen mit Falldokumentation durchführen (vergleichen Sie mit Ihrer Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer). Dies können Sie im Rahmen des Fallkonzeptionskurses machen. Dieser Kurs besteht aus dem Verhaltensdiagnostikkurs und weiteren Treffen im Abstand von 8 Wochen, bei denen Sie Ihre Fälle vorstellen. Falls es an Ihrer Arbeitsstelle nicht möglich ist, können Sie die Erstuntersuchungen in der CIP-Ambulanz durchführen. Pro Teilnehmer müssen 45 Minuten Fallvorstellung eingeräumt werden. Deshalb können höchstens 8 Teilnehmer in den Kurs aufgenommen werden. Melden Sie sich also rechtzeitig an.
Er wird geleitet von Frau Hoenes (VT) bzw. Frau Wochinger-Behrends (TP). Weitere Termine nach Vereinbarung.
( ) Ich habe mich zum Fallkonzeptionskurs angemeldet (idealerweise im 1. Jahr).
- Und melden Sie sich nur an, wenn Sie auch zuverlässig Erstuntersuchungen durchführen und die Falldokumentationen mitbringen werden. Sonst zahlen Sie und bekommen keine Bescheinigung für den Fall.
Eigene Therapien
( ) Therapien (tragen Sie hier die Zahl der von der LÄK geforderten Therapien ein) muss ich unter Supervision durchführen.
Wir empfehlen, dass Sie so bald wie möglich mit Ihrem ersten eigenen Fall beginnen. Suchen Sie sich einen Supervisor für die Einzelsupervision dieses Falles (Gruppensupervision reicht nicht).
( ) Mein Supervisor ist …………………………….
Um einen Patienten zu bekommen, können Sie sich beim Ambulanzarzt des CIP melden.
( ) Ich habe einen Patienten für meine Therapie ausgesucht.
Erkundigen Sie sich, unter welchen Bedingungen Sie ein Kassenhonorar für Ihre Behandlungen bekommen können.
( ) Ich bin noch nicht berechtigt, Kassenhonorare zu erhalten
( ) Ich bin berechtigt, Kassenhonorare zu erhalten (lassen Sie sich von Frau Kienbacher bzw. Frau Lange in die Kassenabrechnung einweisen).
( ) Ich habe mir einen Termin für die Einweisung in die Kassenabrechnung geben lassen.