Die Staatliche Ausbildungsverordnung
Die gesetzlichen Vorgaben
Seit 1.1.1999 ist diese 3- bis 5-jährige Ausbildung Diplom-Psychologen, Diplom-Pädagogen und Diplom-Sozialpädagogen zugänglich.
Diese führt zur Berechtigung, Psychotherapie bei Patienten durchzuführen, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Kinder- Jugendliche und Adoleszenten).
Die Ausbildung dauert in der Vollzeitform mindestens 3 Jahre, in der Teilzeitform mindestens 5 Jahre.
Zur Ausbildung können sich bewerben: Diplom-Psychologen, deren Studiengang das Fach Klinische Psychologie einschloß, Diplom-Pädagogen und Diplom-Sozialpädagogen.
Die staatliche Ausbildungsverordnung
Wir bieten alle in der vom Ministerium für Arbeit und Soziales erlassenen Ausbildungsverordnung (KJPsychTh-AprV) geforderten Ausbildungsinhalte an.
Die Ausbildung hat vier Bestandteile:
- die praktische Tätigkeit in einer kinder-und jugenpsychiatrischen Einrichtung
- die theoretische Ausbildung
- die praktische Ausbildung
- die Selbsterfahrung
Die praktische Tätigkeit dient dem Erwerb praktischer Erfahrungen in der Behandlung von Störungen mit Krankheitswert sowie von Kenntnissen anderer Störungen, bei denen Psychotherapie nicht indiziert ist.
Die praktische Tätigkeit umfaßt 1800 Stunden, in Abschnitten von mindestens 3 Monaten. Wir empfehlen dringend, von dieser Mindestzeit nicht Gebrauch zu machen, sondern möglichst 12 bis 18 Monate an der Praktikumsstelle zu bleiben.
1200 Stunden erfolgen an einer kinder- und jugendpsychiatrischen klinischen Einrichtung, die eine von der Landesärztekammer anerkannte Weiterbildungsstätte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie ist oder von der zuständigen Behörde als gleichwertige Einrichtung zugelassen ist, (ersatzweise bis zu maximal 600 Stunden an einer kinder- und jugendpsychiatrischen ambulanten Einrichtung, die eine von der Landesärztekammer anerkannte Weiterbildungsstätte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie ist oder von der zuständigen Behörde als gleichwertige Einrichtung zugelassen ist)
und
600 Stunden erfolgen an einer von einem Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung, die der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung von Kinder und Jugendlichen dient, in der Praxis einer Arztes mit einer ärztlichen Weiterbildung in der Kinder- und Jugendpsychotherapie oder eines Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
(ersatzweise in der Praxis eines Psychologischen Psychotherapeuten, der überwiegend Kinder und Jugendliche behandelt).
Während der praktischen Tätigkeit wird der Ausbildungsteilnehmer über einen längeren Zeitraum an der Diagnostik und Therapie von mindestens 30 Kindern und Jugendlichen unter Einbeziehung der bedeutsamen Erziehungspersonen beteiligt. Es hat eine Dokumentation von Diagnostik und Therapie dieser 30 Fälle mit Angabe von Umfang und Dauer zu erfolgen.
In der praktischen Tätigkeit erwirbt der Ausbildungsteilnehmer Kenntnisse und Erfahrungen über die akute, abklingende und chronifizierte Symptomatik unterschiedlicher psychiatrischer Erkrankungen.
Die theoretische Ausbildung umfaßt 600 Stunden. Sie vermittelt Grundkenntnisse und Spezialkenntnisse in Verhaltenstherapie (Anlage 1). Durchführungsformen sind Vorlesungen (bis zu 200 Stunden), Seminare und praktische Übungskurse.
Die Seminare dienen der vertiefenden und anwendungsbezogenen Erörterung der in den Vorlesungen vermittelten Ausbildungsinhalte. In ihnen werden psychologische, psychopathologische und medizinische Zusammenhänge herausgearbeitet und die praktische psychotherapeutische Arbiet mit Patienten vorgestellt.
Die Zahl der Teilnehmer ist bei den Seminaren auf 15 begrenzt.
Die praktischen Übungen beinhalten Falldarstellungen und Behandlungstechniken der praktischen psychotherapeutischen Arbeit mit Patienten unter Berücksichtigung der rechtlichen Belang des Patienten und seiner Angehörigen. Soweit erforderlich finden praktische Übungen in kleinen Gruppen statt.
Die praktische Ausbildung ist Teil der vertieften Ausbildung in Verhaltenstherapie. Sie dient dem Erwerb sowie der Vertiefung von Kenntnissen und praktischen Kompetenzen bei der Behandlung von Patienten mit Störungen von Krankeitswert.
Sie umfaßt
mindestens 600 Behandlungsstunden unter Supervision mit
in der Regel 20 Patientenbehandlungen (mindestens 6 Patientenbehandlungen) sowie
mindestens 150 Supervisionsstunden, davon
mindestens 50 Stunden in Einzelsupervision.
Die Supervisionsstunden müssen
bei mindestens 3 von CIP anerkannte Supervisoren auf die Behandlungstunden regelmäßig verteilt stattfinden.
Eine Supervisionsgruppe besteht aus höchstens 4 Ausbildungsteilnehmern.
Bei der Zuweisung von Behandlungsfällen gewährleistet CIP, daß die Ausbildungsteilnehmer über das Spektrum von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Kinder- und Jugendpsychotherapie indiziert ist, unter Berücksichtigung verschiedener Stufen des Kindes- und Jugendalters eingehende Kenntnisse und Erfahrungen erwerben.
Der Ausbildungsteilnehmer erstellt während der praktischen Ausbildung in der Regel 20 (mindestens 6) anonymisierte schriftliche Falldokumentationen über eigene Patientenbehandlungen.
Diese müssen die wissenschaftlichen Erkenntnisse berücksichtigen, die Diagnostik, Indikationsstellung und eine Evaluation der Therapieergebnisse einschließen, ein ätiologisch orientiertes Krankheitsverständnis nachweisen und den Behandlungsverlauf und die Behandlungstechnik in Verbindung mit der Theorie darstellen.
Diese Falldokumentationen werden von CIP beurteilt.
Die Behandlungen werden in der Ambulanz des CIP oder in kontrollierten Lehrpraxen des CIP oder in der Einrichtung, in der die praktische Tätigkeit (II.) absolviert wird, durchgeführt.
Es findet eine Selbsterfahrung in Verhaltenstherapie im Umfang von 120 Stunden statt.
Gegenstand der Selbsterfahrung sind Reflexion oder Modifikation persönlicher Voraussetzungen für das therapeutische Erleben und Handeln unter Einbeziehung biographischer Aspekte sowie bedeutsame Aspekte des Erlebens und Handelns im Zusammenhang mit einer therapeutischen Beziehung und mit der persönlichen Entwicklung im Ausbildungsverlauf.
Insbesondere: Fähigkeit zur Perspektivenübernahme, Konstruktion der eigenen familiären Herkunft, Auseinandersetzung mit kindlichen Affekten, Umgang mit Leistungssituationen, Umgang mit Restriktionen, Beziehungen in der Familie, Entwicklung von Autonomie, Familienregeln, Anwendung verhaltenstherapeutischer Prinzipien auf die eigene Lerngeschichte auf auf exemplarische Verhaltensmodifikationen. Auseinandersetzung mit der eigenen Geschlechtsrolle, Mutter- und Vaterrolle, Kindrolle. Selbsterfahrung in der Klientenrolle. Anwendung familientherapeutischer Methoden in der Gruppe.
Die Selbsterfahrung findet bei von CIP anerkannten Selbsterfahrungsleitern statt. Diese müssen von CIP als Supervisor anerkannt sein. Es darf keine verwandtschaftliche oder wirtschaftliche oder dienstliche Beziehung zum Ausbildungsteilnehmer bestehen.



