Abläufe in der Ausbildung
- Bewerbung
- Auswahlgesprch
- Beginn und weiterer Ablauf der Ausbildung
- Leistungskontrollen
- Zwischenprfung
- Zulassung zur staatlichen Prfung und Approbation
Zur Bewerbung bitten wir Sie folgende Unterlagen in zweifacher Ausfertigung einzureichen:
- ein formloses Bewerbungsschreiben, in dem Sie äußern, daß Sie sich verbindlich für die Ausbildung bewerben
- eine beglaubigte Kopie Ihrer Geburtsurkunde oder eines Auszuges aus dem Familienbuch der Eltern
- eine beglaubigte Kopie Ihres Diplomzeugnisses in Psychologie oder Pädagogik oder Sozialpädagogik
- Kopien Ihrer Zertifikate der Berechtigung zur Führung akademischer Titel (Dr., Professor)
- Kopien Ihrer Dienstzeugnisse bisheriger beruflicher Tätigkeiten seit Studienabschluß
- ein tabellarischer Lebenslauf mit Angabe aller wichtigen Lebensdaten
- ein vollständiger Lebenslauf, der darüber hinaus alles enthält, was Sie in Ihrem bisherigen Leben als bedeutsam erachten, also dessen, was Ihre persönliche Entwicklung im Guten wie im Schlechten beeinflußt hat
- zwei Passbilder
- Kopien der Bescheinigung über bisher absolvierte Fort- und Weiterbildung im Bereich der Psychotherapie
- Kopien der Bescheinigung über bisher absolvierte Selbsterfahrung gleich welcher Therapierichtung
Wir laden Sie zu einem Auswahlgespräch ein, dessen Kosten Sie beiliegender Gebührentabelle entnehmen können. Dieses Gespräch dient dazu, daß wir uns persönlich kennenlernen und wir einen Eindruck erhalten von Ihrer fachlichen und persönlichen Qualifikation. Der Bericht über dieses Auswahlgespräch wird an den Ausbildungsausschuß weitergegeben, der einige Wochen später nach ausgiebiger Erörterung eine Rangreihe der Bewerber erstellt.
Das Institut legt entsprechend der Aufnahmekapazitäten für jedes Ausbildungsjahr eine maximale Jahrgangsstärke fest. Diese hängt u.a. ab von der Zahl der zur Verfügung stehenden Praktikumsplätze(I.). Sollten sich mehr Bewerber angemeldet haben, so werden diese entsprechend ihrem Ranglistenplatz in die Ausbildung aufgenommen. Die restlichen Bewerber erhalten einen Wartelistenplatz, der übrigens sehr häufig zu einem baldigen Nachrücken führt. Bewerber, die für nicht geeignet erachtet werden, erhalten keinen Wartelistenplatz.
Die Ausbildung beginnt einmal jährlich, falls die Ausbildungskapazitäten nicht reichen, nur alle zwei Jahre. Das Datum des aktuellen Ausbildungsbeginns können Sie im Sekretariat erfahren. Inhaltlich beginnen wir mit der Selbsterfahrung (in Gruppen mit maximal 9 Teilnehmern), anschließend werden die theoretischen Grundkenntnisse erworben. Nach Abschluß der Selbsterfahrung beginnt die praktische Ausbildung durch Teilnahme an Erstuntersuchungen, Verhaltensbeobachtungen, Fremdanamnesen und Hausbesuchen. Es folgt die Teilnahme an der von einem Dozent/Supervisor durchgeführten Therapie im Beobachterstatus mit der zunehmenden Übernahme von cotherapeutischen Funktionen. Mit der vertieften theoretischen Ausbildung geht die Übernahme eigener Therapien unter Supervision einher. Wir legen Wert auf individuelle persönliche Betreuung in einer partnerschaftlichen kooperativen ‚Gestaltung der gemeinsamen Arbeit. Und wir werden dem Namen unseres Institutes dadurch gerecht, daß wir therapeutische Impulse aus anderen Therapierichtungen ebenso integrieren wie die aus Wissenschaft und Forschung kommenden Impulse. Sobald ein Praktikumsplatz in einer kinder- und jugendpsychiatrischen Einrichtung frei wird, kann dieser eingenommen werden. Ein Tausch ist prinzipiell möglich. Ein Verzicht auf den angebotenen Praktikumsplatz ohne Tausch befreit aber das Institut von seiner gesetzlichen Bereitstellungspflicht, da es äußerst schwierig ist, bei der bestehenden absoluten Rarheit von Praktikumsplätzen, diese zu einem beliebigen Zeitpunkt erneut zur Verfügung zu stellen. Sie werden jedoch bemerken, daß umgekehrt kein Mangel an Tauschwilligen besteht. Im letzten Jahr der Ausbildung bieten wir Ihnen Veranstaltungen zur Prüfungsvorbereitung an, damit Sie mit einem guten Polster an Wissen und Können diese letzte Hürde meistern. Und natürlich drücken wir Ihnen die Daumen.
Da das Institut die Pflicht hat, Sie gut für die staatliche Abschlußprüfung vorzubereiten, benötigt es auch Informationen über Ihren Lernfortschritt. Dies ist nur möglich durch regelmäßige schriftliche Klausuren und mündliches Abfragen im Rahmen der Kurse. Auch zu Ihrem eigenen Feedback ist dies wichtig, da Sie rechtzeitig Information brauchen, ob Ihr Lernpensum ausreichend ist und Ihre Lernfortschritte dem Stand Ihrer Ausbildung entsprechen. Unsere individuellen Beratungen helfen Ihnen zudem zu einer Optimierung Ihrer qualifizierenden Bemühungen.
Nach der Hälfte der Ausbildungszeit führt CIP eine schriftliche und mündliche Zwischenprüfung durch, um den Stand der Befähigung zur Durchführung von Verhaltenstherapie bei Kinder- und Jugendlichen zu prüfen.
Wenn alle in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJPsychTh-AprV) zweiter bis vierter Abschnitt geforderten Voraussetzungen zur Zulassung zur staatlichen Abschlußprüfung erfüllt sind, können die Ausbildungsteilnehmr sich zur staatlichen Prüfung anmelden, deren Bestehen zur Approbation und zur Berechtigung führt, die Bezeichnung "Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut" zu führen.



